CO2-Bepreisung

Ab dem 1. Jänner 2025 tritt auf Grund des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022) eine Änderung in Kraft. Die Verrechnung der CO2-Bepreisung erfolgt nun nicht mehr durch den Netzbetreiber, sondern durch den Energielieferanten. Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Ab wann gilt die CO2-Bepreisung für uns als Erdgaslieferanten?

Ab dem 01. Jänner 2025 tritt aufgrund des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022 (NEHG 2022) eine Änderung in Kraft. Die Verrechnung der CO2-Bepreisung erfolgt nunmehr nicht durch den Netzbetreiber, sondern durch den Energielieferanten. Dies passiert ab 01. Jänner 2025.

Was sind die Hintergründe für die CO2-Bepreisung?

Die CO2-Bepreisung in Österreich basiert auf dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG) 2022. Dieses Gesetz regelt die Einführung eines nationalen CO2-Preises, der auf fossile Brennstoffe erhoben wird, um die Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren und die Klimaziele des Landes zu erreichen.

Im Rahmen des NEHG 2022 wird der CO2-Preis vierteljährlich von der zuständigen Behörde festgelegt und im Nationalen Emissionsinformationssystem (NEIS) veröffentlicht. Der Fixpreis für das Jahr 2025 beträgt 55 Euro pro Tonne CO2. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die CO2-Bepreisung transparent und nachvollziehbar ist.

Zusätzlich ist es wichtig zu erwähnen, dass die CO2-Bepreisung ein dynamisches Instrument ist, das je nach politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werden kann. Für das Jahr 2026 und darüber hinaus gibt es noch keine festen Regelungen, und es könnte zu einer Verlängerung der Übergangsfrist oder zu anderen Anpassungen kommen.

Wie hoch ist der CO2-Preis im Jahr 2025?

Für das Jahr 2025 ist ein Fixpreis von 55 Euro pro Tonne CO2 vorgesehen. Diese Preise werden vierteljährlich von der zuständigen Behörde festgelegt und können im NEIS-System eingesehen werden.

Wie wird die CO2-Bepreisung auf meinen Gasverbrauch angewendet?

Ein Beispiel für die Berechnung der CO2-Kosten:

Berechnungsparameter:

  • Jahresverbrauch eines durchschnittlichen Haushalts: 15.000 kWh
  • Kosten CO2/to für das Jahr 2025: 55 Euro/to
  • Umrechnung kWh in TJ: 1 kWh = 0,0000036 TJ
  • Emissionsfaktor (EF) in to CO2/TJ für Erdgas (Stand 13.11.2024): 55,6

Berechnung der CO2 Kosten bei einem durschnittlichen Haushaltsverbrauch von 15.000 kWh:

  • Umrechnung Jahresverbrauch von kWh in TJ: 0,054TJ (= 15.000 x 0,0000036)
  • Berechnung Menge CO2 in Tonnen: 3,0024 to (= 55,60 x 0,054)
  • Berechnung Kosten CO2 in EUR (exkl. USt): 165,13 EUR ( = 55 x 3,0024)

Berechnungsstand: 13.11.2024
Quelle Emissionsfaktor: www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/klimaschutz/eu_emissionshandel/anlagen/erdgas.html

Was bedeutet die CO2-Bepreisung für meine Gasrechnung?

Ab 2025 werden die CO2-Kosten von uns als Erdgaslieferanten erhoben, anstatt von den Netzbetreibern. Es handelt sich dabei nicht um zusätzliche Mehrkosten, sondern um eine Umverteilung der bestehenden Kosten. Die tatsächlichen Mehrkosten für den Kunden ergeben sich durch den Anstieg des CO2-Preises von 45 Euro/ Tonne im Jahr 2024 auf 55 Euro/Tonne im Jahr 2025. Bei einem Verbrauch von 15.000 kWh betragen diese Mehrkosten 30,02 Euro (exkl. USt.).

Wie hoch sind die voraussichtlichen Mehrkosten, welche sich durch die gesetzliche Erhöhung ergeben?

Für einen Kunden mit einem Verbrauch von 15.000 kWh bei einem durchschnittlichen Haushalt betragen die Mehrkosten aufgrund der gesetzlichen Erhöhung des CO2-Preises etwa 30,02 Euro (exkl. USt.) pro Jahr.

Wie sieht die CO2-Bepreisung in anderen EU-Ländern aus?

Der CO2-Preis in Österreich liegt 2025 bei 55 Euro pro Tonne, was im mittleren Bereich im Vergleich zu anderen EU-Ländern liegt. In Schweden liegt der CO2-Preis bereits über 100 Euro pro Tonne, während er in Deutschland bei etwa 30-40 Euro pro Tonne startet und sukzessive angehoben wird. Österreich orientiert sich damit an einem moderaten Niveau gegenüber Ländern mit höheren Steuersätzen.

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